Ersatz für die entfallenen Weihnachtsfeiern 20/21
ab 22.11.21 wieder möglich
gilt für VBs und KV-Angestellte ab dem 60. bzw. 65. Lebensjahr
Gehaltsabschluss 2022 für Beamte:innen und VB und Angestellte nach KV ist erreicht!
Regelung von 27.02. - 09.04.22
Sonderbetreuungszeit NEU ab 01.09.21