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Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz enthält Regelungen zur beruflichen Gleichbehandlung sowie Regelungen zum Schutz vor sexueller und geschlechtsbezogener Belästigung im Bereich des Bundes. Gemäß § 44 UG ist das B-GlBG auf die Universitäten und daher auf alle Universitätsangehörigen anzuwenden. Das Gesetz legt fest, dass niemand aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis direkt oder indirekt diskriminiert werden darf. Sexuelle Belästigung gilt als Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Als weiterer Tatbestand wurde die "geschlechtsbezogene Belästigung" in das B-GlBG aufgenommen. Dies ist eine Belästigung, die zwar aufgrund des Geschlechts aber ohne Bezug zur sexuellen Sphäre erfolgt. B-GIG