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Sprachenförderung

update 20.4.2023

ERASMUS Online Language Support - OLS

Erasmus Online Language Support (OLS) bietet Erasmus+ Studierenden und Staff die Möglichkeit, vor und während und nach ihrer Mobilitätsphase sprachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen sowie ihre Sprachkompetenzen in der Unterrichts- oder Arbeitssprache evaluieren zu lassen.

Nach den Erasmus+ Richtlinien wird ab einer Aufenthaltsdauer von 14 Tagen (vor dem Start der Mobilität) ein Sprachassessment in der Sprache der Mobilität empfohlen.

OLS - Sprachassessment Allen outgoing Studierenden (Studienaufenthalte und Praktikumsaufenthalte) wird ein online Sprachtest vor dem Start der Mobilität empfohlen. Relevant für dieses Assessment ist die im Learning agreement für Studierende oder Trainees festgehaltene Sprache. Das Ergebnis des Sprachassessments hat keinen Einfluss auf den Studienaufenthalt / Praktikumsaufenthalt im Ausland!

OLS - Sprachkurse

Nach Absolvierung eines Sprachassessments sind mehrere Sprachkurse online verfügbar (die Sprachen werden laufend erweitert).

ANMELDUNG FÜR DIE OLS SPRACHTESTS:

ANMELDUNG - EU ACADEMY
Der Zugang zur Plattform bleibt mindestens drei Jahre aktiv. Die Plattform ist für alle zugänglich und unter https://academy.europa.eu/ aufrufbar.

Die EU Academy ist eine offene online Lernplattform der EU-Kommission. Neben Sprachtest und Sprachkursen (OLS - Online Language Support) bietet die EU-Academy-Plattform der Europäischen Kommission auch thematische MOOCs (massive open online courses) und Erklärungen zu den wichtigsten EU-Richtlinien und Zielen. Der Inhalt und das Kursangebot werden ständig erweitert.

Die Plattform bietet Sprachtests und A1-Kurse in 29 Sprachen (zusätzlich zu den 24 Amtssprachen der EU auch die Sprachen der weiteren 5 Programmländer). Sie können beliebig viele Tests und Kurse in allen angebotenen Sprachen absolvieren.


Vorbereitende, selbst organisierte Sprachkurse

Vorbereitende (offizielle) Sprachkurse, die selbst organisiert werden, können nach Absprache mit dem International Office, je nach budgetärer Bedeckbarkeit, finanziell gefördert werden. WICHTIG: Sprachkurse im Gastland können in der Regel nicht zum Aufenthalt gerechnet werden, außer sie sind Bestandteil des Curriculums.