update Jänner 2021
Vor dem Auslandsaufenthalt - das sollten Sie wissen:
Rechtliche Voraussetzungen:
Antworten finden Sie hier: www.oead.at
Beachten Sie auch Reiseinformationen des Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten.
Rechtzeitig an die Visabeantragung denken! Dazu benötigt man einen "Acceptance Letter" der Gastuniversität im Original.
Der Studierende / die Studierende ist selbst verantortlich, sich um die nötigen Einreisedokumente in das Gastland zu kümmern!
Stand 25.3.2021:
Teilnahme am Vereinigten Königreich:
Das Vereinigte Königreich hat mit 31.01.2020 die EU verlassen und ist rechtlich kein Mitglied der Europäischen Union mehr. Das Austrittsabkommen sieht jedoch die uneingeschränkte Teilnahme des Vereinigten Königreichs am laufenden Programm Erasmus+ 2014-2020 vor.
Alle Mobilitätsaktivitäten, die in einem Erasmus+ Projekt im Call 2020 genehmigt wurden, sind während der gesamten Projektlaufzeit entlang der Programmrichtlinien von und nach UK möglich.
Studierende aus der EU, die erst nach dem 31.12.2020 für ihr Studium in das Vereinigte Königreich ziehen, müssen ein Studentenvisum beantragen.
Aktuelles zum BrexitOeAD-Hotline für Fragen und Anliegen zu den Auswirkungen des Austritts auf Erasmus+ : +43 1 53408-555.