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Arbeitsmedizinische Betreuung

Ab 50 Mitarbeiter muß in einem Betrieb nach §78a des Arbeitsschutsgesetzes (ASchG) eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung eingerichtet werden. Die arbeitsmedizinische Betreuung hat nach jeder Begehung dem Rektorat die Begehungsergebnisse und allfällige Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz, allenfalls unter Bekanntgabe einer Dringlichkeitsreihung, schriftlich bekanntzugeben. Das Rektorat hat diese Verbesserungsvorschläge, Informationen und Unterlagen den Belegschaftsorganen und den Sicherheitsvertrauenspersonen zu übermitteln.

Arbeitsmedizinische Betreuung der Kunstuniversität Linz

Dr. Monika Zajac-Zöchbauer
AMD - Arbeitsmedizinischer Dienst GmbH
A 4020 Linz, Kaplanhofstr.1
Tel.: +43 (0)732 / 78 15 60
mobil: +43 (0)676 /847002608
e-mail: Zajac-zoechbauer@amd.at