Mitteilungsblatt | ||
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz | ||
Impressum: |
Studienjahr 2004/2005 | 02.03.2005 | 17. Stück |
53. | Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, Lehrgänge "Lust auf Sprache/n", "Alphabetisierung und Basisbildung mit Erwachsenen deutscher Muttersprache" und "eL.SD eLearning Self Directed", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische/Akademischer Sprachentrainerin/-trainer", "Akademische/Akademischer Alphabetisierungs- und Basisbildungspädagogin/-pädagoge", "Akademische/Akademischer eLearning Expertin/Experte"; Aussendung zur Begutachtung |
54. | bm:bwk - Studienförderungsgesetz 1992; Verordnung über die Studienförderung für Studierende an der Privatuniversität für Kreativwirtschaft, Begutachtung |
55. | Kunstuniversität Linz - Anerkennung von Prüfungen |
56. | bm:bwk Entwurf einer Verordnung über die Ausbildungen für das Bibliothekspersonal aller Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 aus dem Bereich Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen, Begutachtung |
53. | Bundesinstitut für Erwachsenenbildung St. Wolfgang, Lehrgänge "Lust auf Sprache/n", "Alphabetisierung und Basisbildung mit Erwachsenen deutscher Muttersprache" und "eL.SD eLearning Self Directed", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische/Akademischer Sprachentrainerin/-trainer", "Akademische/Akademischer Alphabetisierungs- und Basisbildungspädagogin/-pädagoge", "Akademische/Akademischer eLearning Expertin/Experte"; Aussendung zur Begutachtung |
Der Entwuf liegt in der ho. Universitätsdirektion zur Einsichtnahme auf. Allfällige Stellungahmen bis längstens 15. März 2005 an das bm:bwk, Abt. VII/6, Teinfaltstraße 8, 1010 Wien. | |
Die Bundesministerin
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54. | bm:bwk - Studienförderungsgesetz 1992; Verordnung über die Studienförderung für Studierende an der Privatuniversität für Kreativwirtschaft, Begutachtung |
Der Entwurf liegt in der ho. Studienabteilung zur Einsichtnahme auf. Allfällige Stellungahmen bis längsten 10. März 2005 an das bm:bwk, Abt. VII/8, Minoritenplatz 4, 1014 Wien. | |
Für die Bundesministerin
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55. | Kunstuniversität Linz - Anerkennung von Prüfungen |
Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
Univ.Doz.Mag.art. Rainer Zendron
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56. | bm:bwk Entwurf einer Verordnung über die Ausbildungen für das Bibliothekspersonal aller Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 aus dem Bereich Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen, Begutachtung |
Stellungnahmen zum Entwurf einer Verordnung über die Ausbildungen für das Bibliothekspersonal aller Universitäten gemäß Universitätsgesetz 2002 aus dem Bereich Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen sind bis längstens 15.März 05 an das Bundesministerium zu richten.
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Für die Bundesministerin
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