Mitteilungsblatt   
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz

Impressum:
Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz.
Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektorin Dr.jur. Christine Windsteiger; alle Hauptplatz 8, 4010 Linz.


 Studienjahr 2001/2002 16.07.2002 28. Stück 

109. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission für die Lehramtsstudien
110. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission für die Studienrichtung Kunst und Gestaltung (Keramik, Metall und Textil)

   
109. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission für die Lehramtsstudien
  In der 7.Studienkommissionssitzung am 29.Mai 2002 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs.1 UniStG für Bildnerische Erziehung und Werkerziehung durch Verordnung generell nach folgender Aufstellung festgelegt:
a) Die am 3.5.2001 veröffentlichte Verordnung für das Fach Werkerziehung und am 30.10.2001 veröffentlichte Verordnung für das Fach Bildnerische Erziehung wurd um folgenden Absatz erweitert:
Wurde das Fach BE oder WE als Drittfach absolviert, so tritt anstelle des Lehramtsprüfungszeugnisses ein Zeugnis über eine Erweiterungsprüfung aus dem Fach Bildnerische Erziehung oder Werkerziehung.

b) Die in den alten Studienplänen BE/WE/TGW angeführten Ersatzwahlfächer des I.Abschnittes sind mit den Wahlfächern des II.Abschnittes austauschbar
 

O.Univ.Prof.Dr.Angelika Plank
Vorsitzende der Studienkommission

   
110. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission für die Studienrichtung Kunst und Gestaltung (Keramik, Metall und Textil)
  In der 2. Studienkommissionssitzung für die Studienrichtung Kunst und Gestaltung am 17. April 2002 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG einstimmig beschlossen:

Für die

Studienrichtung Textil:

"Flächengestaltende Techniken / Textilgest. Prakt. Grundlagen d. text. Gestaltung III" , WS, LV-Nr.: 103 802, Std. 3 KE, N.N.
"Flächengestaltenden Techniken / Textilgest. Prakt. Grundlagen d. text. Gestaltung IV" , SS, LV-Nr.: 103 803, Std. 3 KE, N.N.

gelten für:
"Entwurfszeichen/Modezeichnen" WS LV-Nr.: 103 273 Std. 03, wöch., Teija HOHL
"Entwurfszeichen/Modezeichnen" WS LV-Nr.: 103 274 Std. 03, wöch., Teija HOHL


In der 3. Studienkommissionssitzung für die Studienrichtung Kunst und Gestaltung am 5. Juni 2002 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG einstimmig beschlossen:


Für die Studienrichtung Metall:

Ästhetische Analyse I 2 Std.
oder
Ästhetische Analyse II 2 Std.

Gelten für

Gegenwartskunst I 2 Std.
oder
Gegenwartskunst II 2 Std.
 

A.Univ.Prof.Mag.art.Maria Baumgartner
Vorsitzende der Studienkommission