Mitteilungsblatt | ||
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz | ||
Impressum: |
Studienjahr 2003/2004 | 09.03.2004 | 16. Stück |
59. | bm:bwk Institut für Management G.m.b.H. Lehrgang "Executive MBA in General Management", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of Business Administration" Begutachtung |
60. | bm:bwk Salzburg Management G.m.b.H. - University of Salzburg Business School, Lehrgang "MA in Arts Management" Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of arts in Arts Management" Begutachtung |
61. | bm:bwk Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien, Lehrgang "Logistikmanagement", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Logistikmanagerin" und "Akademischer Logistikmanager", Aussendung zur Begutachtung |
62. | Kunstuniversität Linz - Korrektur Satzungsteil "Für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organ" - auf Vorschlag des Rektorats und Genehmigung des Senats vom 25.Februar 2004 |
63. | Kunstuniversität Linz - Universitätslehrgang "Künstlerisches Atelier für Kinder und Jugendliche", Festlegung des Mindestalters für die Zulassung |
64. | Kunstuniversität Linz - Universitätslehrgang "Computerkurs für Kinder und Jugendliche", Festlegung des Mindestalters für die Zulassung |
65. | Kunstuniversität Linz - Nominierung von 2 Mitgliedern in die Schiedskommission, Beschluss des Senats vom 25.Februar 2004 |
66. | bm:bwk Entwurf einer Verordnung über die Evidenz der Studierenden (Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 - UniStEV 2004), Begutachtung |
67. | Novartis Forschungsinstitut - Ausschreibung Novartis Preis 2004 |
68. | Kunstuniversität Linz - Universitätslehrgang Holz-Bau-Kultur - Beschluss des Senats vom 25.Februar 2004 |
59. | bm:bwk Institut für Management G.m.b.H. Lehrgang "Executive MBA in General Management", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of Business Administration" Begutachtung |
Stellungnahmen zum Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Festlegung des akademischen Grades "Master of Business Administration" für den von der Institut für Management G.m.b.H. durchgeführten Lehrgang "Executive MBA in General Management" sind bis längstens 22.März 2004 an das Bundesministerium gebeten. Der Entwurf dieser Verordnung wird auch vom Bundeskanzleramt im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung verfügbar gemacht werden | |
Die Bundesministerin
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60. | bm:bwk Salzburg Management G.m.b.H. - University of Salzburg Business School, Lehrgang "MA in Arts Management" Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über den akademischen Grad "Master of arts in Arts Management" Begutachtung |
Stellungnahmen zum Entwurf einer Verordnung über die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters" und über die Festlegung des akademischen Grades "Mater of Arts in Arts Management" für den von der Salzburg Management G.m.b.H. - University of Salzburg Business School durchgeführten Lehrgang "MA in Arts Management" bis längstens 19.März 2004 an das Bundesministerium zu richten.
Der Entwurf dieser Verordnung wird auch vom Bundeskanzleramt im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung verfügbar gemacht werden. |
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Die Bundesministerin
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61. | bm:bwk Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien, Lehrgang "Logistikmanagement", Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Logistikmanagerin" und "Akademischer Logistikmanager", Aussendung zur Begutachtung |
Stellungnahmen zum Entwurf einer Verordnung über die Verleihung der Bezeichnungen "Lehrgang universitären Charakters", "Akademische Logistikmanagerin" und "Akademischer Logistikmanager" für den vom Wirtschatsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich, Wien, durchgeführten Lehrgang "Logistikmanagement" sind bis längstens 22.März 2004 an das Bundesministerium zu richten.
Der Entwurf dieser Verordnung wird auch vom Bundeskanzleramt im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung verfügbar gemacht werden. |
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Die Bundesministerin
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62. | Kunstuniversität Linz - Korrektur Satzungsteil "Für die Vollziehung der studienrechtlichen Bestimmungen in erster Instanz zuständigen monokratischen Organ" - auf Vorschlag des Rektorats und Genehmigung des Senats vom 25.Februar 2004 |
Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
Univ.Prof.Dr.Reinhard Kannonier
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63. | Kunstuniversität Linz - Universitätslehrgang "Künstlerisches Atelier für Kinder und Jugendliche", Festlegung des Mindestalters für die Zulassung |
Mit Beschluss des Universitätskollegiums vom 13.06.2001 wird das Mindestalter für die Zulassung für den Universitätslehrgang "Künstlerisches Atelier für Kinder und Jugendliche" mit 5 Jahren festgelegt. | |
O.Univ.Prof.Arch.Dr. Wilfried Posch
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64. | Kunstuniversität Linz - Universitätslehrgang "Computerkurs für Kinder und Jugendliche", Festlegung des Mindestalters für die Zulassung |
Mit Beschluss des Universitätskollegiums vom 13.06.2001 wird das Mindestalter für die Zulassung für den Universitätslehrgang Computerkurs für Kinder und Jugendliche" mit 10 Jahren festgelegt. | |
O.Univ.Prof.Arch.Dr. Wilfried Posch
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65. | Kunstuniversität Linz - Nominierung von 2 Mitgliedern in die Schiedskommission, Beschluss des Senats vom 25.Februar 2004 |
Der Senat nominiert in die Schiedkommission
Frau Univ.Prof.Dr.Karin Bruns und Herrn Dr.Manfred Lechner für eine Funktionsperiode von 2 Jahren. |
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Univ.Prof.Mag.arch.Elsa Prochazka
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66. | bm:bwk Entwurf einer Verordnung über die Evidenz der Studierenden (Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 - UniStEV 2004), Begutachtung |
Stellungnahmen zum Entwurf eienr Verordnung über die Evidenz der Studierenden (Universitäts-Studienevidenzverordnung 2004 - UniStEV 2004) sind bis längstens 30.März 2004 an das Bundesministerium zu richten.
Der Entwurf dieser Verordnung wird auch vom Bundeskanzleramt im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/begutachtung verfügbar gemacht werden. |
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Die Bundesministerin
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67. | Novartis Forschungsinstitut - Ausschreibung Novartis Preis 2004 |
Drei WissenschaftlerInnen werden je â,¬ 10.000,-- für herausragende Leistungen auf den Gebieten Chemie, Biologie oder Medizin erhalten.
Förderungswürdig sind Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium bis zum a.o. Professor, die einen signifikanten Teil der eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten in Österreich durchgeführt und das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kindererziehungszeiten bis max. 3 Jahre werden berücksichtigt. Eine wiederholte Bewerbung ist zulässig, sofern dem Bewerber ein Novartis-Preis noch nicht zuerkannt worden ist. Die Zugehörigkeit zu einer Universität ist nicht Voraussetzung. Die PreisträgerInnen werden von einem unabhängigen Kuratorium ausgewählt WissenschaftlerInnen, die die oben geannten Voraussetzungen erfüllen, werden eingeladen, ihre Bewerbung bis 30. April einzureichen. Beilagen zur Bewerbung: Lebenslauf (zweifach), Publikationsliste (zweifach), zusammenfassende Darstellung der Forschungsschwerpunkte (2-3 Seiten, zweifach), wesentliche Publikationen (einfach); Rückfragen/Einreichung: Novartis Forschungsinstitut GmbH, zH Gerhild Fürnsinn, Brunner Str. 59, 1235 Wien, Tel 01 86634301, gerhild.fuernsinn@pharma.novartis.com |
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Univ.Prof.Dr.Jan deVries Univ.Prof.Dr.Anton Stütz |
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68. | Kunstuniversität Linz - Universitätslehrgang Holz-Bau-Kultur - Beschluss des Senats vom 25.Februar 2004 |
Link zur Beilage mit weiteren Informationen | |
Univ.Prof.Mag.arch.Elsa Prochazka
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