Mitteilungsblatt   
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz

Impressum:
Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz.
Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektorin Dr.jur. Christine Windsteiger; alle Hauptplatz 8, 4010 Linz.


 Studienjahr 2005/2006 11.10.2005 1. Stück 

1. bm:bwk - Joseph Schumpeter Institut Wels, Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters", Aussendung zu Begutachtung
2. Kunstuniversität Linz - Generelle Anrechnungsverordnung
3. Kunstuniversität Linz - Verordnung Mediengestaltung

   
1. bm:bwk - Joseph Schumpeter Institut Wels, Verordnung über die Verleihung der Bezeichnung "Lehrgang universitären Charakters", Aussendung zu Begutachtung
  Der Entwurf liegt in der ho. Studienabteilung zur Einsichtnahme auf. Allfällige Stellungnahmen bis längstens 31. Oktober 2005 an das bm:bwk, Abt. VII/6, Mag. Hans Peter Hoffmann, Minoritenplatz 5, 1014 Wien.
 

Die Bundesministerin
Elisabeth Gehrer

   
2. Kunstuniversität Linz - Generelle Anrechnungsverordnung
  Generelle Anrechnungsverordnung:

Für Studierende bzw. WiedereinsteigerInnen der KHStG-Studien

Keramik
Metall
Textil,

die sich dem Studienplan des entsprechenden Bakkalaureatsstudiums unterstellen bzw., die diesem Studienplan unterstellt werden, wird die
abgeschlossene erste Diplomprüfung des KHStG-Studiums als entsprechender
Bakkalaureatsabschluss anerkannt.
Diese Verordung gilt rückwirkend ab dem Inkrafttreten der entsprechenden Bakkalaureatsstudienpläne.
 

Univ.Doz.Mag.art. Rainer Zendron
Studienrektor

   
3. Kunstuniversität Linz - Verordnung Mediengestaltung
 
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

Univ.Doz.Mag.art. Rainer Zendron
Studienrektor