Mitteilungsblatt   
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz

Impressum:
Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz.
Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektorin Dr.jur. Christine Windsteiger; alle Hauptplatz 8, 4010 Linz.


 Studienjahr 2002/2003 03.10.2002 1. Stück 

1. Geschäftsordnung der Studiendekane gemäß Satzung der Kunstuniversität Linz mit Wirksamkeit ab 1.Oktober 2002
2. Kunstuniversität Linz - Wahl der/des Vorsitzenden und des/der Stellvertreters/In des Vorsiteznden der Studienkommission für die Studienrichtung Kunst und Gestaltung
3. Kunstuniversität Linz - Wahl der/des Vorsitzenden und des/der Stellvertreters/In des Vorsitzenden der Studienkommission für das Lehramtsstudium (BE, WE, TG)

   
1. Geschäftsordnung der Studiendekane gemäß Satzung der Kunstuniversität Linz mit Wirksamkeit ab 1.Oktober 2002
  Gemäß der Satzung der Kunstuniversität Linz wird folgende Geschäftsordnung erlassen:

1. Die Zuteilung und Erteilung von Lehraufträgen, sowie die Erteilung von Anweisungen an Universitätslehrerinnen/Universitätslehrer, zur Sicherstellung der Ausübung ihrer Lehrverpflichtung im Bereich der Pflichtlehrveranstaltungen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung des Studienbetriebes und der Erarbeitung und Evaluierung der Studienpläne erforderlich ist, gehört zum Wirkungsbereich des Studiendekans im Bereiche der Institute I und II.

2. Für den Bereich der Institute III und IV ist der Vizestudiendekan für den in Z 1 genannten Umfang zuständig.

3. Weiters übernimmt der Studiendekan folgende Aufgaben für alle Studienrichtungen und alle Fächer:
- Verleihung und Aberkennung akademischer Grade
- Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse
- Publikation der Auswertung von Lehrveranstaltungsbewertungen
- Zusammensetzung von Prüfungssenaten und Zulassungsprüfungsterminen
- Leistungs- und Förderungsstipendien
- Evaluierung

4. Der Studiendekan wird bei seiner Verhinderung durch den Vizestudiendekan vertreten.
 

O.Univ.Prof.Wolfgang Kirchmayr
Studiendekan

   
2. Kunstuniversität Linz - Wahl der/des Vorsitzenden und des/der Stellvertreters/In des Vorsiteznden der Studienkommission für die Studienrichtung Kunst und Gestaltung
  Gemäß § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 5 KUOG werden zur Wahl der/des Vorsitzenden und der/des Stellvertreters/In des Vorsitzenden der Studienkommission für die Studienrichtung Kunst und Gestaltung für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2002 auf zwei Jahre alle Mitglieder der Studienkommission zu einer Wahlversammlung eingeladen:

Zeit: Mittwoch, 23. Oktober 2002 14.00 Uhr
Ort: Seminarraum, 4. Stock, Werk I, Urfahr

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.
 

Die Studienkommissionsvorsitzende
Baumgartner

   
3. Kunstuniversität Linz - Wahl der/des Vorsitzenden und des/der Stellvertreters/In des Vorsitzenden der Studienkommission für das Lehramtsstudium (BE, WE, TG)
  Gemäß § 17 Abs. 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 5 KUOG werden zur Wahl der/des Vorsitzenden und der/des Stellvertreters/In des Vorsitzenden der Studienkommission für das Lehramtsstudium (BE, WE, TG) für die Funktionsperiode vom 1. Oktober 2002 auf zwei Jahre alle Mitglieder der Studienkommission zu einer Wahlversammlung eingeladen:

Zeit: Dienstag, 5. November 2002, 10:00 Uhr
Ort: 3. Stock, Werk I, Sonnensteinstr. 11-13, Urfahr

Diese Kundmachung gilt als Ladung zur Wahlversammlung.

 

Die Studienkommissionsvorsitzende
Plank