Mitteilungsblatt   
Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz

Impressum:
Eigentümer, Herausgeber u. Verleger: Zentrale Verwaltung der Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung, Linz.
Für den Inhalt verantwortlich: Universitätsdirektorin Dr.jur. Christine Windsteiger; alle Hauptplatz 8, 4010 Linz.


 Studienjahr 2002/2003 17.12.2002 16. Stück 

34. Universität Graz - Entwurf einer Änderung der Studienstandortverordnung, Entwurf einer Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien, Ausendung zur Begutachtung
35. Ergebnis der Wahl der/s Vorsitzenden und der/s Stellvertrters/In der Studienkommission Architektur an der Kunstuniversität Linz
36. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission für die Studienrichtung Architektur
37. Kunstuniversität Linz - Ergebnis der Wahl der/s Vorsitzenden und der/s Stellvertreters/In der Studienkommission Lehramtsstudium (BE, WE, TG)
38. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission für die Lehramtsstudien

   
34. Universität Graz - Entwurf einer Änderung der Studienstandortverordnung, Entwurf einer Änderung der Verordnung über die befristete Einrichtung von Diplom- und Doktoratsstudien, Ausendung zur Begutachtung
  Die Entwürfe liegen in der ho. Universitätsdirektion zur Einsichtnahme auf. Allfällige Stellungnahmen bis längstens 15. Jänner 2002 an das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Mag. Christine Perle, Minoritenplatz 5, 1014 Wien.
 

Die Bundesministerin
Elisabeth Gehrer

   
35. Ergebnis der Wahl der/s Vorsitzenden und der/s Stellvertrters/In der Studienkommission Architektur an der Kunstuniversität Linz
  Zum Vorsitzenden der Studienkommission Architektur an der Kunstuniversität Linz wurde
A.Univ.Prof.Mag.art.Ing.Peter Kuglstätter
und zum Stellvertreter wurde
O.Univ.Prof.Mag.arch.Ir Roland Gnaiger
für die Funktionsperiode von 2 Jahren gewählt.
 

Der Vorsitzende
Kuglstätter

   
36. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission für die Studienrichtung Architektur
  In der 1. Studienkommissionssitzung am 3. Dezember 2002 wurde folgende Anerkennung von Prüfungen gemäß § 59 Abs. 1 UniStG für Architektur durch Verordnung generell nach folgender Aufstellung festgelegt:

Von berufsbildenden höheren Schulen mit Schwerpunkt Hochbau werden anerkannt:
Hochbau
für
Hochbau & Bauzeichnen 1 VO 1 Std.
Hochbau & Bauzeichnen 2 VO 1 Std.
Hochbau UBG 2x2 Std.

Von berufsbildendenden höheren Schulen (Handelsakademien) werden anerkannt:
Staatsbürgerkunde
für
Verfassungs- und Verwaltungsrecht VO 1 Std.
 

Der Vorsitzende
Kuglstätter

   
37. Kunstuniversität Linz - Ergebnis der Wahl der/s Vorsitzenden und der/s Stellvertreters/In der Studienkommission Lehramtsstudium (BE, WE, TG)
  Zur Vorsitzenden der Studienkommission Kunst und Gestaltung wurde

VAss.Mag.art Karin Swoboda

und zur Stellvertreterin wurde

O.Univ.Prof.Mag.Dr. Angelika Plank

für die Funktionsperiode von 2 Jahren gewählt.
 

Die Vorsitzende:
Swoboda

   
38. Kunstuniversität Linz - Verordnung der Studienkommission für die Lehramtsstudien
 
  Link zur Beilage mit weiteren Informationen
 

Die Vorsitzende:
Swoboda